Gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich umsetzen!

SchaLL fordert nach Tarifrunde 2023 Tarifvertrag zur Einkommensgleichstellung der 200.000 tarifbeschäftigten Lehrer:innen:
Erhöhung des Bruttolohns um 33%, mindestens 1.600 Euro!

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ver.di, GEW, dbb (VBE, VDR (in NRW: lehrer.nrw), BLBS, DPhV, VDR, VHW, VLW, vlbs und KEG), preisen ihr verhandeltes Tarifergebnis – im Durchschnitt 11,58 Prozent während der Laufzeit bis Ende Oktober 2025. Das Problem: Ein Ausgleich der Nachteile für die angestellten Lehrkräfte wird hier mit keiner Silbe erwähnt oder als Forderung eingebracht, stattdessen wird nur die system- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die verbeamteten Lehrkräfte gefordert, welches zu einer linearen Erhöhung der Einkommen führt.

Damit ist die Nettolohn-Diskriminierung der tarifbeschäftigten Lehrer:innen wieder einmal zementiert statt beseitigt! Die mindestens 275.000 Euro netto Unterschied der Netto-Einkommen gerechnet auf die Lebenszeit – im Schnitt 500 bis 1.000 Euro netto monatlich – werden nicht ansatzweise aufgehoben. Diese Summe wurde in einem wissenschaftlichen Gutachten im Auftrag von SchaLL.NRW 2018 ermittelt.

Dieser Tarifvertrag ist ein Schlag ins Gesicht der 200.000 tarifbeschäftigten Lehrkräfte in Deutschland. Die Beamten-Funktionäre, die selbst nicht streiken dürfen, haben wieder einmal einseitig zugunsten der Beamt:innen unter Ausnutzung des Streikrechts der Angestellten die Fortführung der Nettolohn-Diskriminierung für die Tarifbeschäftigten verhandelt.

Das Auseinanderdriften der Einkommen von angestellten und verbeamteten Kolleg:innen, die Zwei-Klassen-Gesellschaft im Lehrerzimmer geht weiter. Diese Ungerechtigkeit spaltet die Kolleg:innen in ganz Deutschland, ist Gift für den Schulfrieden und widerspricht etwa in NRW sogar der Landesverfassung (Artikel 24, Absatz 2).

Das macht den Lehrerberuf nicht attraktiver. Wo bleibt die Solidarität der Beamten-Gewerkschaften, wo die Wertschätzung für die tarifbeschäftigten Kolleg:innen, die tagtäglich den gleichen, herausfordernden Job machen?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit : SchaLL geht es um finanzielle Gerechtigkeit für 200.000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Deutschland, allein 40.000 davon in NRW. Das bedeutet, der Netto-Lohn muss gleichgestellt werden. Übersetzt heißt das: 33 Prozent brutto mehr! SchaLL fordert eine sofortige zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Nettoeinkommens der Beamten auf das Nettoeinkommen tarifbeschäftigter Lehrer:innen. Also inklusive Altersversorgung und Zusatzleistungen wie u. a. dem Familienzuschlag. Unser Ziel ist es, faire und tariflich gesicherte Arbeitsbedingungen für alle Lehrkräfte zu erreichen.

SchaLL, die Stimme für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte in Deutschland, fordert daher weiterhin:

  • Gleichstellungstarifvertrag für Lehrkräfte auf Basis des Nettoeinkommens:
    > Erhöhung des Bruttolohns um 33%, mindestens 1.600 €
  • Rückwirkende Inflationsausgleichsprämie für das Jahr 2022:
    > jeweils 3.000 € als zeitnahe, steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung (wie für 2023)
  • Entschädigung für 275.000 Euro Netto-Einkommensverluste in der Vergangenheit:
    > Angemessene Zusatzzahlung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte
  • Bezahlung der Mehrarbeit:
    > Jede Überstunde muss bezahlt werden
  • Jährliche automatische Anpassung der Gehälter an die Inflationsrate und Dynamisierung der Zusatzversorgung (orientiert an der Rente)
  • Familienzuschlag auch für Tarifbeschäftigte
  • Integration der Jahressonderzahlung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte in das Monatsgehalt (wie bei den verbeamteten Lehrkräften)
  • Verlängerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 6 auf 26 Wochen
  • Anpassung der Eingruppierung der MPT-Kräfte an die Lohnentwicklung der Lehrkräfte
    (z. B. von EG 10 nach EG 11 bzw. von S 15 auf S 16)

 

Außerdem fordern wir:

  • Öffentliche und transparente Tarifverhandlungen
  • 35-Stunden-Woche für alle Lehrkräfte (durchschnittliche Arbeitszeit lt. Telekomstudie derzeit 50 Zeitstunden pro Woche.)
  • Transparente Kriterien der Stufenzuordnung für alle Tarifbeschäftigten
  • Gehaltszahlung zum Ersten eines Monats im Voraus
  • Stufenmitnahme bei Beförderung
  • Keine Rückstufungen bei Unterbrechungen im Dienst- und Arbeitsverhältnis
  • Weitere zeitgemäße Mobilitätsangebote als Beitrag zum Klimaschutz z. B. das Deutschland-Ticket