Seiteneinsteigende fördern!

Seiteneinsteigende sind eine wertvolle Bereicherung des Schulkollegiums und bei guter Qualifizierung ein zentraler Baustein, um Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall zu bekämpfen.

  • Seiteneinstieg zur Abwendung der Bildungskatastrophe 2.0
  • Weiterqualifizierung nach OBAS
  • Position von SchaLL.NRW zur Eingruppierung
     

Wenn der Seiteneinstieg zurzeit und zukünftig als der „Königsweg“ zur Abwendung der Bildungskatastrophe 2.0 angesehen wird, müssen die besten Kandidat:innen mit Lebens- und Berufserfahrung mit gleich hohem Einkommen entlohnt werden wie ihre jeweiligen Kolleg*innen an den Schulen. Sonst wird man diese historische Chance, die der Kampf um die besten Köpfe mit sich bringt, kläglich verstreichen lassen.

SchaLL fordert an dieser Stelle eine „weltbeste Finanzierung“ für die von der Landesregierung noch vor Jahren propagierte „weltbeste“ Bildung durch attraktive Einkommen und Qualifizierung.

Konkret fordert SchaLL, dass alle Seiteneinsteigenden mit Hochschulabschluss nach der 18-monatigen pädagogischen Einführung (PE) und Bewährung im Schuldienst die Möglichkeit der Weiterqualifizierung nach OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigenden und der Staatsprüfung) angeboten bekommen müssen. Damit sind sie am Ende ihrer Qualifizierung legitimiert, das gleiche Netto-Einkommen (EG 15/A 13) zu erzielen wie ihre grundständig ausgebildeten Kolleg:innen.

Analog dazu müssen alle Seiteneinsteigenden ohne Hochschulabschluss, z. B. Handwerksmeister:innen, Werkstattlehrer:innen, Fremdsprachenkorrespondent:innen oder Musikpädagog:innen u. a., soweit höhergruppiert werden, dass sie ein der Besoldungsgruppe A 10 entsprechendes Netto-Einkommen EG 12 erzielen können. In Folge des zunehmenden Lehrermangels und Unterrichtsausfalls kommt dem Seiteneinstieg eine immer höhere Bedeutung zu. Diese Seiteneinsteigenden sind aufgrund ihrer persönlichen Berufsbiografie vielfach eine Bereicherung für die Schulen – auch jene, die über 42 Jahre alt und lebens- sowie berufserfahren sind. Seiteneinsteigende erhalten eine berufsbegleitende Qualifizierung, in der ihnen die pädagogischen Grund­lagen des Lehrerberufes vermittelt werden.

Den Seiten­einstieg gibt es in allen Schulformen außer der Förder­schule. In den Schulformen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich. In der Grundschule ist der Seiteneinstieg in den Fächern Deutsch und Mathematik für Nichterfüller:innen nicht möglich, da dort die Anforderungen besonders hoch sind. Grundsätzlich müsste an Grundschulen der Numerus Clausus für Mathematik und Deutsch abgeschafft werden.

Über Wege des Seiteneinstiegs informiert ausführlich das Ministerium für Schule und Bildung NRW. (www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg)